Satzung

§ 1 Name / Sitz

Der Fanclub wird mit dem Namen “Stern des Südens ´95” geführt. Gründungsdatum ist der 01. Juli 1995. Der Fanclub hat seinen Sitz in 78073 Bad Dürrheim, Karlstraße 11.

§ 2 Zweck des Fanclubs

Der Fanclub und seine Mitglieder unterstützen den FC Bayern München bei Spielen und Veranstaltungen. Der Fanclub ist politisch, konfessionell und kulturell neutral und distanziert sich von jeglicher Art von Gewalt.

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglied des Fanclubs kann jede Person ab Geburt werden. Durch eine Mitgliedschaft entstehen keinerlei Nachteile, Verpflichtungen oder Verantwortungen. Bei Nennung der E-Mail-Adresse oder einer Mobilfunknummer erklärt sich der Adressat bis zur gegenteiligen Willenserklärung damit einverstanden, ihn hierüber kontaktieren zu dürfen. Namen und Adressen werden dem FC Bayern München zur Registrierung übermittelt. Mit dem Eintritt erkennt jedes Mitglied sowohl die Satzung und Regeln des Fanclubs und des FC Bayern München als auch die Europäische Datenschutzverordnung an.

Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, durch einen freiwilligen Austritt oder durch Ausschluss!

§ 4 Haftung

Der Fanclub haftet nicht für seine Mitglieder und deren Verhalten. Jedes Mitglied sollte im Besitz einer privaten Haftpflichtversicherung sein.

§ 5 Bestellung und Bezahlung

Fahrten & Karten, die vom Fanclub angeboten werden:

Fahrten & Karten, die bestellt werden, müssen nach Aufforderung bezahlt werden. Die Zuteilung wird erst mit der Bezahlung des Gesamtbetrages abgeschlossen.

Folgende Zahlungsmöglichkeiten werden angeboten:

  • Barzahlung beim Vorstand
  • Paypal (Zahlung an Freunde und Verwandte) auf paypal@sds95.de
  • Überweisung auf das Fanclubkonto (siehe unten)

Bestellte Fahrten & Karten können aus organisatorischen und finanziellen Gründen kurzfristig ab einem bestimmten Zeitpunkt in keinem Fall kostenfrei storniert werden. Der Besteller kann für Ersatzteilnehmer sorgen. Der Fanclub wird ihn hierbei unterstützen.

Bei Stornierung von Tickets oder Fahrten sind folgende Beträge fällig:

  • 50% des Gesamtbetrags bis 21 Tage vor Abfahrt/Spieltag
  • 75% des Gesamtbetrags bis 14 Tage vor Abfahrt/Spieltag
  • 100% des Gesamtbetrags bis 7 Tage vor Abfahrt/Spieltag

Sonstige Bestellungen:

Bei allen anderen Bestellungen (Fanclubartikel, Karten für nicht vom Fanclub angebotene Ausfahrten, Bahnkarten, Flugtickets usw.) ist der Besteller zur Bezahlung im Voraus verpflichtet, sofern nicht anders vereinbart.

§ 6 Verwaltung

Alle Angelegenheiten des Fanclubs werden ausschließlich durch den Vorstand verwaltet.

§ 7 Vorstandschaft

Die Vorstandschaft bilden

1. Vorsitzender/Präsident:

  • Christian Lippert

weitere Vorsitzende/Vizepräsidenten:

  • Clemens Maier: Autor, Organisation
  • Ute Heinemann: Mitgliederverwaltung, Organisation
  • Michael Finger: Auslandsfahrten, Autor, Organisation
  • Richard Huber: Beratung, Autor, Organisation
  • Nico Riedel: Organisation
  • Kathrin Lippert: Beratung, Kassiererin, Organisation

Weitere Ansprechpartner:

  • Bereich Nordbaden: Alexej Bernhardt (Sitz Pforzheim)
  • Bereich Südbaden: Michael Finger (Sitz Freiburg)
  • Bereich Schwaben: Nico Riedel (Sitz Aldingen)
  • Bereich Bayern: Richard Huber (Sitz Weiden/Oberpfalz)
  • Bereich “Rest der Welt”: Christian Lippert (Sitz Bad Dürrheim)

Aufgaben der Vorstandschaft

Vertretung des Fanclubs nach außen, Planung von Fahrten, Aktivitäten, Veranstaltungen und Feiern, Öffentlichkeitsarbeit und Information der Mitglieder, Bestellung und Verteilung von Eintrittskarten, Fanartikeln und Fanclubartikeln, Abstimmung über Ausschluss eines Mitglieds, Verwaltung der Mitglieder.

Der Vorsitzende ist in allen Angelegenheiten auch alleine vertretungs- und entscheidungsberechtigt.

§ 8 Mitgliedsbeiträge

Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern keinerlei finanziellen Beiträge.

§ 9 Auflösung des Fanclubs

Die Auflösung kann nur einstimmig vom Vorstand beschlossen werden. Ist die Auflösung beschlossen, werden alle Mitglieder hierüber informiert. Die Mitglieder haben daraufhin die Möglichkeit, den Fanclub selbständig weiter zu führen.

§ 10 Änderung der Satzung

Die Satzung kann mit Beschluss der einfachen Mehrheit der Vorstandschaft (bei Gleichstand entscheidet der Vorsitzende) oder durch den Vorsitzenden alleine jederzeit geändert werden. Die Änderungen müssen den Mitgliedern zugänglich gemacht werden. Die einfache Veröffentlichung auf dieser Seite ist ausreichend.

§ 11 Bankverbingung

Der Fanclub unterhält ein Konto bei der DKB:

DE56 1203 0000 1007 1059 90

Das Konto läuft auf den Namen des 1. Vorsitzenden. Nur dieser und der/die Kassierer/in oder eine von ihnen dazu bevollmächtigte Person ist für die Verwaltung dieses Kontos berechtigt.

§ 12 Inkrafttreten

Diese Satzung in der vorliegenden Form tritt am 01.07.2024 in Kraft.

Sonstiges

Es besteht kein Recht auf Zuteilung von Tickets! Der Vorstand ist jederzeit bemüht, möglichst allen Mitgliedern und Nichtmitgliedern und Gegebenheiten gerecht zu werden.

Die Zuteilung der Karten erfolgt grundsätzlich nach folgenden Verteilungskriterien:

1. Mitglieder (Mitfahrer)

2. Nichtmitglieder (Mitfahrer)

3. Sonstige

Tickets werden grundsätzlich nicht versandt, sondern nur persönlich übergeben!

A. angebotene Ausfahrten

Folgende Rahmenbedingungen sind bei Heimspielen grundsätzlich gegeben. Abweichungen werden bekanntgegeben.

Abfahrtsort ist Bad Dürrheim!

Zustiege sind an der A81 und A8 möglich!

Verantwortliche Busbegleiter erhalten Aufwandsentschädigungen in vom 1. Vorsitzenden festgelegter Höhe.

Verpflegung und Getränke im Bus sind im Preis inbegriffen!

Begleitpersonen ohne Kartenwunsch reisen vergünstigt mit.

Unterschiedliche Preise ergeben sich z.B. aus Ticket-Kategorien, Anzahl der zu Verfügung stehenden Karten, Dauer der Reise, Anzahl der Fahrten, Mitgliedschaft usw.

Die angegebenen Preise beziehen sich immer auf eine Person in der angegebenen Ticketkategorie, solange keine Bestätigung einer bestimmten Kategorie durch den FC Bayern München vorliegt! Falls uns eine andere Kategorie zugeteilt wird, ändert sich dieser Preis!

Kinder bis 14, Behinderte und Erwachsene ab 65 erhalten den ermäßigten Ticketpreis; hier ändert sich der Gesamtpreis dementsprechend.

Wir haben keinen Einfluss auf die Zuteilung der Kategorien und Plätze!

Die Mitteilung über die Kategorie erfolgt ca. 4 Wochen vor dem Spieltag!

2-Tages-Ausflüge finden nur bei ausreichend Anmeldungen statt. Ansonsten wird der Ausflug auf eine Tagesfahrt reduziert.

Die Übernachtungen finden grundsätzlich in sehr guten Hotels statt, die sich nahe unserer Ausflugsziele befinden. Der Preis bezieht sich auf eine Person im Doppelzimmer. Einzelzimmer mit Aufpreis, Kinder als 3. Person im Zimmer von Vollzahlern ermäßigt.

Familien erhalten oftmals einen Sonderpreis auf Anfrage.

Tagesfahrten finden bei ausreichend Anmeldungen statt. Ansonsten werden die Karten ohne Fahrt abgegeben.

Bei Nichtdurchführung von Ausfahrten aus Gründen, die der Fanclub bzw. seine Verantwortlichen nicht zu vertreten haben, werden die entstandenen Unkosten auf die Teilnehmer umgelegt.

Eine persönliche Haftung der Verantwortlichen ist in jedem Fall ausgeschlossen, da es sich um ehrenamtliche Tätigkeiten handelt.

B. Ticketverkauf

Bei Spielen, zu denen eine Ausfahrt angeboten wird, können Tickets auf 2 Arten bezogen werden:

  • Der Käufer zahlt den Betrag der Ausfahrt und erhält eine Gutschrift von 60 € auf eine andere Ausfahrt seiner Wahl, soweit verfügbar. Diese Gutschrift besitzt eine Gültigkeit bis zum Ende der darauffolgenden Saison.
  • Der Käufer zahlt zum Ticketpreis einen Ausgleichsbetrag von 30 €.

Bei Spielen, zu denen keine Ausfahrt angeboten wird, können Tickets mit einem Aufpreis von 10 € pro Ticket erworben werden.

Begründung:

Der Fanclub trägt Fixkosten (Homepage, Software, Hardware, Ticketgebühren, Material, Reparaturen, Ausstattung usw.) und variable Kosten wie andere Unternehmen auch.

Da kein Mitgliedsbeitrag erhoben wird, werden diese Kosten auf die Tickets und Ausfahrten umgelegt.

Bei den Ausfahrten sind die Preise für Bus, Busfahrer usw. inbegriffen. Gibt der Fanclub z.B. 10 Tickets zum reinen Ticketpreis ab, würden sich die Kosten für die anderen Mitfahrer um über 30 % erhöhen. Dies wäre sozial unverträglich.